Lasersysteme werden gemäß ihrer Gefährlichkeit verschiedenen Laserklassen zugeordnet. Als gefährliche Laserklassen gelten die Klassen 3B und 4: Geräte dieser Laserklassen bedürfen ggf. gesonderter Sicherheitsmaßnahmen, abhängig von den lokalen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich ist für die Klassifizierung von Lasersystemen der Hersteller verantwortlich - die Laserklasse bezieht sich ausschließlich auf das Gerät und sagt NICHTS über die Gefährlichkeit einer möglichen Publikumsbestrahlung mit dem Laser aus!
Im Publikumsbereich ist eine Bestrahlung innerhalb der Grenzen des MZB Werts einzuhalten - auch mit Klasse 4 Lasern im sichtbaren Wellenlängenbereich (alle Laser, die durch Laserworld angeboten werden, strahlen im sichtbaren Wellenlängenbereich und im Dauerstrichbetrieb) ist dies normalerweise durch geeignete Maßnahmen problemlos möglich. Der Wert am Gerät wird als GZS, also Gesamte Zugängliche Strahlung, bezeichnet, wohingegen die Bestrahlungsstärke im Publikumsbereich mit MZB (Maximal Zulässiger Bestrahlungswert) bezeichnet wird. Dieser bewegt sich in der Regel in den Grenzen der Laserklasse 2. 

Folgende Laserklassen sind nach IEC 60825-1:07-2015 definiert:

Laserklasse 1

Laser der Klasse 1 sind unter vernünftigerweise vorhersehbaren Betriebsbedingungen, auch bei Verwendung optischer Hilfsmittel, sicher. Ist die Strahlung zugänglich, dann ist sie so schwach, dass jedwede Schädigung ausgeschlossen werden kann. Ist die Strahlung gefährlich, dann ist sie wegen des technischen Aufbaus der Lasereinrichtung unzugänglich, auch bei Fehlmanipulation. Große Laseranlagen im Industriebereich sind in der Regel so gekapselt, dass sie als Laser der Klasse 1 betrieben werden. Dies besonders auch deshalb, weil die Laserstrahlung im nicht-sichtbaren Wellenlängenbereich liegt.

Laserklasse 1M

Laser der Klasse 1M emittieren einen zugänglichen Laserstrahl im Wellenlängenbereich 302,5 - 4000nm der entweder divergent verläuft oder aufgeweitet ist.

Für den gesamten Strahl ist eine Strahlungsleistung bis 0,5W (= Grenzwert für Klasse 3B) zulässig. Im Wellenlängenbereich 400-1400nm wird der Strahl von der Pupille beschnitten, weshalb nur ein Teilstrahl , der den Grenzwert der Klasse 1 nicht überschreitet, ins Augeninnere gelangen kann. Die Pupille macht dabei den eigentlich gefährlichen Laser augensicher.

Laser der Klasse 1M können gefährlich sein, wenn sich ein optisches Instrument (Lupe, Mikroskop, Fernglas) vor dem Auge befindet. eine Brille stellt kein optisches Instrument dar, da sie lediglich den eigentlich korrekten Sichbereich des Auges herstellt. Bei Lasern der Klasse 1M muss der Hersteller angeben, bei welchen optischen Instrumenten vor dem Auge der Laser gefährlich werden kann.

Laserklasse 1C

Die Laserklasse 1C ist neu mit Stand 07-2015 und bildet eine Klasse für Geräte, die für den Kontakt mit dem „Zielobjekt“ wie z. B der Haut vorgesehen sind.

Dies sind beispielsweise Geräte, die zur Haarentfernung, Hautfaltenreduzierung, Tattooentfernung und der Aknebehandlung  - einschließlich für den Heimgebrauch - vorgesehen sind, können der Laserklasse 1C zugeordnet werden. Dabei müssen Schutzmaßnahmen ein Austreten von Laserstrahlung oberhalb der GZS von Klasse 1 verhindern. Geräte der Klasse 1C verfügen für gewöhnlich über spezielle Kontaktschalter, die ein unbeabsichtigtes Austreten von Laserstrahlung bei korrekter Verwendung des Geräts verhindern. Häufig wird die elektrische Leitfähigkeit der Haut in den Schutzmechanismus mit eingebunden.

Laserklasse 2

Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Wellenlängenbereich (400-700nm) und emittieren im Dauerstrichbetrieb (CW-Laser) höchstens 1 Milliwatt an Leistung ab. Der zufällige, direkte Blick in den Laserstrahl erzeugt ggf eine Blendung, führt aber zu keinem Schaden, auch nicht bei Verwendung optischer Hilfsmittel. Blickt man absichtlich in den Strahl, so wird das reflexartige Schließen der Augenlider (Lidschlussreflex) unterdrückt. Dies sollte vermieden werden.

Laserklasse 2M

Laser der Klassse 2M emittieren einen zugänglichen Laserstrahl im sichtbaren Wellenlängenbereich (400-700nm), der entweder divergent verläuft oder aufgeweitet ist.

Für den gesamten Strahl ist eine Strahlungsleistung bis 0,5W (= Grenzwert für Klasse 3B) zulässig. Im Wellenlängenbereich 400-1400nm wird der Strahl von der Pupille beschnitten, weshalb nur ein Teilstrahl , der den Grenzwert der Klasse 1 nicht überschreitet, ins Augeninnere gelangen kann. 

Laser der Klasse 1M können gefährlich sein, wenn sich ein optisches Instrument (Lupe, Mikroskop, Fernglas) vor dem Auge befindet. eine Brille stellt kein optisches Instrument dar, da sie lediglich den eigentlich korrekten Sichtbereich des Auges herstellt. Bei Lasern der Klasse 1M muss der Hersteller angeben, bei welchen optischen Instrumenten vor dem Auge der Laser gefährlich werden kann.

Laserklasse 3R

Laser der Klasse 3R dürfen im sichtbaren Bereich (400-700nm) bis 5mW Leistung abstrahlen (entspricht 5 mal Klasse 2), im übrigen Bereich den 5-fachen Grenzwert für Klasse 1, ohne dass der Strahl aufgeweitet sein muss.

Erleichterungen gegenüber der Klasse 3B ist, dass kein Schlüsselschalter, keine Anschlußmöglichkeit für ein Interlocksystem und auch keine Zutrittsbeschränkung erforderlich ist.
Eine direkte Bestrahlung der Augen vermeiden. Den Lidschlussreflex nicht unterdrücken. Ansonsten können derartige Systeme im Showlaserbereich üblicherweise als unbedenklich eingestuft werden.

Laserklasse 3B

Laser der Klasse 3B geben im Dauerstrichbetrieb (CW-Laser) maximal eine Leistung von 500mW ab. Das Betrachten der Strahlauftreffstelle auf einer nichtreflektierenden Wand (diffuse Reflexion) führt zu keinem Augenschaden. Nach Norm soll dabei eine Distanz vom Bild mehr als 13 cm und die zusammenhängende Betrachtungsdauer nicht mehr als 10s betragen.

Der direkte Blick in den Strahl oder in eine spiegelnde Reflexion kann zu Augenschäden führen. Nicht dem Strahl aussetzen, ausser in einem Abstand in dem der MZB Wert eingehalten wird.

Laserklasse 4

 Alle Laser, die die Bedingungen der Klassen 1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R oder 3B nicht erfüllen, werden der Klasse 4 zugeordnet. Für die Laserklasse 4 gibt es keine obere Begrenzung. Strahl wie auch Reflexion gefährden Augen und Haut. daher Betrahlung von Augen und Haut vermeiden, wenn der MZB Wert nicht eingehalten wird. Durch geeignete Maßnahmen können auch Klasse 4 Laser (die im Dauerstrichbetrieb und zwischen 400 und 700nm arbeiten) problemlos für Publikumsshows (Audience Scanning) eingesetzt werden. Der MZB Wert darf dabei nicht überschritten werden.
Laser der Klasse 4 können auch Brände oder Explosionen auslösen, ein Umgang erfordert daher ganz besondere Wachsamkeit.


Als Quellen herangezogen: DIN EN 60825-1:07-2015, Merkblatt der SUVA, DGUv11, e.a.
 

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