Was ist ein Laserschutzbeauftragter?

Der Laserschutzbeauftragte in Unternehmen

In Deutschland legt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung oder kurz OStrV fest, wann ein Unternehmen einen Laserschutzbeauftragten haben bzw. bestellen muss.
In der OStrV ist unter §5 (2) zu lesen:
Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. […]
Demnach muss also in einem Unternehmen, das Lasersysteme mit den Laserklassen 3R, 3B oder 4 einsetzt, einen zuständigen Laserschutzbeauftragten ausweisen können muss. Dabei muss beachtet werden, dass der Laserschutzbeauftragte schriftlich bestellt werden muss.
In einigen Fällen kann auch ein Laserschutzbeauftragter nötig sein, obwohl der vom Unternehmen eingesetzte Laser nicht den oben genannten Laserklassen entspricht. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Laser gewartet, gereinigt oder umgebaut und dadurch der Betriebszustand des Gerätes verändert wird. Durch diese Veränderung des Betriebszustandes kann das Lasersystem u. U. zu einer anderen Einordnung der Laserklasse kommen, für die ein Laserschutzbeauftragter nötig ist.

Was bedeutet OStrV?

In der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, OStrV, stehen die rechtlichen Grundlagen, die erfüllt sein müssen, wenn im gewerblichen Kontext Laser eingesetzt werden. Dazu gehört etwa die Teilnahme an einem Lehrgang (§5 (2) OStrV) (was einem Laserschutzseminar entspricht) und regelmäßige Fortbildungen (Laserschutzseminar-Auffrischungen).
Ergänzend dazu hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, kurz BauA, “Die TROS – die Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung.“ veröffentlicht, worin nochmals umfassender auf das Thema Laserschutz eingegangen wird.

Was steht in der TROS Laserstrahlung?

In der Technische Regel zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, TROS, werden auf die Vorgaben aus der OStrV tiefer eingegangen und erklärt. Die TROS Laserstrahlung besteht zunächst aus einem allgemeinen Teil, der auf die Rechte und Pflichten des Laserschutzbeauftragten eingeht.
Die Anforderungen an den Laserschutzbeauftragten, seine Rechte und Pflichten, sind im Allgemeinen Teil genauer aufgeführt. Ganz speziell wird für den Laserschutzbeauftragten festgelegt:

"Der LSB hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. Er hält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen auf aktuellem Stand."

und zur Fortbildung:

"Hinweis: Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Laserprodukte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Grundsätzlich wird eine eintägige Fortbildung in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet.“ Abs 5.1 (2) TROS Laserstrahlung, Allg. Teil

Die Auffrischung der Kenntnisse, die im Rahmen eines Laserschutzseminares erworben worden sind, sollte also alle 5 Jahre erfolgen.

In drei weiteren Teilen geht es in der TROS um:

- Die Gefährdungsbeurteilung (Teil 1)
- Lasermessungen und Laserberechnungen (Teil 2)
- Schutzmaßnahmen bei der Gefährdung durch Laserstrahlung (Teil 3)

Hier findet sich die TROS im Internet: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TROS/TROS.html

Braucht es bei Veranstaltungen mit Lasern einen Laserschutzbeauftragten?

Die OStrV verlangt im arbeitsschutzrechtlichen Kontext einen Laserschutzbeauftragten. Dies umfasst auch Veranstaltungen mit Lasern. Dies wird auch durch die Versammlungsstättenverordnung VStättVO in §36 (5) VStättVO verdeutlicht, in der steht:
“Auf den Betrieb von Laseranlagen in den für Besucher zugänglichen Bereichen sind die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften entsprechend anzuwenden.“ (https://dejure.org/gesetze/VStaettVO/36.html)
Der Geltungsbereich der OStrV beinhaltet daher auch die Veranstaltungstechnik.

Welche Aufgaben hat ein Laserschutzbeauftragter in einem Unternehmen?

Ein Laserschutzbeauftragter übernimmt in einem Unternehmen beim Thema Arbeitsschutz eine wichtige Rolle. Die Aufgaben werden in der TROS und der OStrV beschrieben.
"Die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten muss in einem Unternehmen, wie in der TROS festgelegt, in schriftlicher Form erfolgen." (azw Abs 5.1 (3) TROS Allg.) und
Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber ihm konkrete Aufgaben, Befugnisse (z. B. zur Abschaltung der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln) und Pflichten im Hinblick auf den Schutz vor Laserstrahlung“ (azw Abs 5.1 (3) TROS Allg.).

Wenn in einem Unternehmen mehrere Lasersysteme an unterschiedlich, räumlich getrennten Orten im Einsatz sind oder verschiedene Arbeitszeiten gelten (Schichtarbeit, Teilzeit usw.), können auch mehrere Laserschutzbeauftragte bestellt werden. Gemäß TROS muss der Arbeitgeber allerdings die Zuständigkeiten der einzelnen Laserschutzbeauftragten, kurz LSB, klar abgrenzen. (azw. Abs 5.1.(3) TROS Allg.). Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung der Schutzmaßnahmen liegt in jedem Fall jedoch beim Arbeitgeber, auch wenn dieser Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zuweist und delegiert. (vgl. Abs 5.1 (3) TROS Allg.).

Auch wenn die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung und die Durchführung der Schutzmaßnahmen immer beim Arbeitgeber liegt, gehört es jedoch zu den Aufgaben eines LSB den Arbeitgeber mit seinen Fachkenntnissen in der Sicherheitseinschätzung, der Gefährdungsbeurteilung und bei technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen zu beraten und zu unterstützen. (vgl. Abs 5.1 (4) TROS Allg.)

Zu weiteren Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören gem. TROS auch die “Unterstützung“ des Arbeitgebers beim sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb von Laseranlagen, die wiederkehrende Kontrolle der Schutzmaßnahmen und die Meldung an den Arbeitgeber zu Missständen und der Nichteinhaltung von Vorgaben. Laut TROS soll der Laserschutzbeauftragte “auf die Durchsetzung der erforderlichen Maßnahmen zum sicheren Betrieb“ hinwirken (azw Abs 5.1 (4) TROS Allg.).
Die Zusammenarbeit mit der internen Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt sind ebenfalls Bestandteile des Aufgabenspektrums eines Laserschutzbeauftragten (vgl. Abs 5.1 (5) TROS Allg.).

Der Laserschutzbeauftragte unterrichtet regelmäßig die anderen Beschäftigten im Unternehmen zum richtigen Umgang mit Laseranlagen und entlastet den Arbeitgeber bei der Unterweisung. (vgl. Abs 5.1 (7) TROS Allg.).
Gemäß TROS muss ein LSB für die korrekte und ordentliche Umsetzung seiner Aufgaben folgende Kenntnisse vorweisen können:

[…]
1. „die grundlegenden Regelwerke des Arbeitsschutzes (ArbSchG, OStrV, Unfallverhütungsvorschriften, Technische Regeln, Normen und ggf. spezielle Regelungen zum Laserschutz),
2. die Kenngrößen der Laserstrahlung,
3. die direkten Gefährdungen (direkte und reflektierte Laserstrahlung) und deren unmittelbare biologische Wirkungen sowie die indirekten Gefährdungen (vorübergehende Blendung, Brand- und Explosionsgefährdung, Lärm, elektrische Gefährdung) bei Arbeitsplätzen mit Anwendung von Laserstrahlung,
4. die grundlegenden Anforderungen an eine Gefährdungsbeurteilung,
5. die Gefährdungsbeurteilungen für die Arbeitsplätze, für die er als LSB benannt ist,
6. die Schutzmaßnahmen (technische, organisatorische und persönliche),
7. seine Rechte und Pflichten als LSB,
8. die Laserklassen gemäß DIN EN 60825-1 [1],
9. die Bedeutung der Expositionsgrenzwerte der OStrV,
10. die Inhalte der Unterweisung nach § 8 OStrV sowie
11. den Ablauf des sicheren Betriebs der Laser-Einrichtungen, für die er bestellt ist und weiß, wie dieser zu überwachen ist.
“ (Abs 5.1 (6) TROS Allg)

Sind die o.g. Fachkenntnisse beim Laserschutzbeauftragten vorhanden, kann er seine Aufgaben im vollen Umfang ausüben und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Vermeidung von Unfällen und zum sicheren Arbeiten an und bei Laseranlagen leisten.

Laserschutzseminare für angehende und bereits aktive Laserschutzbeauftragte werden hier angeboten.

Hier sind die aktuellen Kurse um als Laserschutzbeauftragter bestellt werden zu können:

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

19.03.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
349,00 EURzzgl. 19.00% MwSt
ausgebucht

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

21.03.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
349,00 EURzzgl. 19.00% MwSt
ausgebucht

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

09.04.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt
ausgebucht

Formation Validation de Compétence selon O-LRNIS

16.04.2024
Langue:fr
Pays:ch
Selon: O-LRNIS
875,00 CHFhors 8.10% TVA

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

18.04.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

23.04.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

30.04.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Sachkundebestätigung - Ausbildung nach V-NISSG

02.05.2024
Sprache:de
Land:ch
Gemäss: V-NISSG
700,00 CHFzzgl. 7.70% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

06.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

16.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

22.05.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

04.06.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

11.06.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

20.06.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

04.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

09.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

16.07.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

03.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

18.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

24.09.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

26.09.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

01.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Sachkundenachweis - Ausbildung nach V-NISSG

07.10.2024
08.10.2024
09.10.2024
10.10.2024
Prüfungsdatum:
11.10.2024
Sprache:de
Land:ch
Gemäss: V-NISSG
2.950,00 CHFzzgl. 8.10% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

15.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

17.10.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

05.11.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar OStrV, TROS - Schwerpunkt Showlaser

21.11.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

03.12.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Sachkundebestätigung - Ausbildung nach V-NISSG

03.12.2024
Sprache:de
Land:ch
Gemäss: V-NISSG
700,00 CHFzzgl. 7.70% MwSt

Online Laser Safety Officer training according to OStrV (Germany)

16.12.2024
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT

Online-Laserschutzseminar nach OStrV und TROS

17.12.2024
Sprache:de
Land:de
Gemäss: OStrV, TROS, DGUV11
329,00 EURzzgl. 19.00% MwSt

Vorabregistrierung: Sachkundenachweis - Lasershow

Vorabregistrierung: SACHKUNDENACHWEIS V-NISSG
4-tägige Ausbildung sowie 1 Prüfungstag
Sprache:de
Land:ch
Gemäss: V-NISSG
2.950,00 CHFzzgl. 7.70% MwSt

Pré-inscription: Formation Validation de Compétence

Pré-inscription: Formation Validation de Compétence
1 jour de formation et d'examen
Langue:fr
Pays:ch
Selon: O-LRNIS
875,00 CHFhors 7.70% TVA

Vorabregistrierung: Sachkundebestätigung - Lasershow

Vorabregistrierung: SACHKUNDEBESTÄTIGUNG
Sprache:de
Land:ch
Gemäss: V-NISSG
700,00 CHFzzgl. 8.10% MwSt

Pré-inscription: Formation Attestation de Compétence

Pré-inscription: Formation ATTESTATION DE COMPÉTENCE
4 jours de formation, 1 jour d'examen
Langue:fr
Pays:ch
Selon: O-LRNIS
3.200,00 CHFhors 7.70% TVA

Pre-registration: Laser Safety Officer online training OStrV (Germany)

PRE-REGISTRATION: English Online Laser Safety Officer training OStrV and TROS
Language:en
Country:de
According to: OStrV, TROS, DGUV11
520,00 EURexcl. 19.00% VAT
 

Vertriebsmarken:

Distributed Brand LaserworldDistributed Brand tarmdistributed brand Ray Technologies
Distributed Brand Laserworld ShoweditorDistributed Brand ShowcontrollerDistributed Brand PangolinDistributed Brand coherent