Laserschutz
Richtlinien / Informationen:
BGI 5007: Laser-Einrichtungen für Show- oder Projektionszwecke
BGI 832: Betrieb von Lasereinrichtungen
Laserschutz Informationen (Schweiz)
Laserschutzbeauftragter:
Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B 2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.
Der Laserschutzbeauftragte muss die Laserschutzbereiche eindeutig kennzeichnen und muss regelmäßig die Notausschaltung auf Ihre Funktion hin testen. In den meisten Fällen ist der Laserschutzbeauftragte auch zuständig, für die Anzeige der Laser bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde und koordiniert die Abnahme seitens eines staatlichen Sachverständigen. Ferner hat er den Unternehmer in vielen Bereichen zu beraten, z.B. bei der Auswahl von Schutzausrüstung, Einweisung von Beschäftigten und Untersuchung von
Unfällen mit Laserstrahlung gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Laserworld bietet jeden letzten Freitag im Monat eine Laserschutz Schulung in den Räumlichkeiten der LOG.ON GmbH in Zimmern o. R. an.
Die nächste Veranstaltung ist für Freitag, den 29.08.2008 ab 10:00 Uhr geplant. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich auf 149,- Euro inkl. 19% MwSt.
Jeder Teilnehmer erhält von uns nach erfolgreicher Teilnahme eine Urkunde ausgestellt.
Anmeldung zum Laserschutz- Seminar
Für weitere Informationen zum Thema Laserschutz, Sicherheitsabstände, Laserschutzbeauftragter etc. rufen Sie uns doch einfach an: +49 741/174899-0 oder +41 (0)71/67780-80!


